Mein Buch Schlaglöcher des Baurechts stellt allgemeinverständlich für Menschen ohne juristische Vorbildung wichtige Probleme der baurechtlichen Praxis dar. 77 Artikel habe ich dafür aus meinen zahlreichen Artikeln der letzten 7 Jahre ausgewählt und – wo es nötig war – aktualisiert.
Konflikte am Bau können die Baufreude bekanntlich ganz schön schmälern. Siehe dazu schon meinen älteren Beitrag hier in diesem Blog sowie den einschlägigen Tagungsbericht. Ursächlich sind nach meinen bisherigen Erfahrungen und Gesprächen mit vielen Baubeteiligten insbesondere verdeckte Fehler.
In wenigen Fällen haben Käuferinnen und Käufer einer Wohnung oder eines Ladens oder einer Garage ein echtes Interesse an der Aufnahme des aktuellen Stands der Erhaltungsrücklage in den notariellen Kaufvertrag. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn aufwändige Renovierungen oder Modernisierungen anstehen, die bereits beschlossen oder zumindest absehbar sind. Solche werden beim Kaufentschluss und bei der Frage der Finanzierung regelmäßig berücksichtigt. Die Erhaltungsrücklage wurde früher vom Gesetz richtiger Instandhaltungsrückstellung genannt und ist gemeinhin als Instandhaltungsrücklage bekannt.
- Artikel als PDF: https://immoanwalt.nrw/images/blog/Erhaltungsruecklage.pdf
Anlässlich der Einweihung meiner neuen Kanzlei am 20.2.20 fand an meinem Standort eine interdisziplinäre Tagung über die Konfliktlösung und Konfliktvermeidung im Baurecht mit Spitzen-Referentinnen und Referenten und Gästen aus ganz Deutschland statt.
Die Tagung wurde durch Albrecht Merkle (Stuttgart/Hannover) eröffnet. Merkle spannte in seinem ebenso informativen wie aktivierenden Vortrag einen großen Bogen, ausgehend von der Feststellung der steigenden Komplexität des Bauens bis hin zur Konfliktlösung aus der Makro-Perspektive.
Kürzlich hatte ich Besuch der wunderbaren Nicole Albers vom WDR. Wir sprachen etwa eine Stunde über Hintergründe und Folgen langer Wartezeiten beim Bauamt. Herausgekommen ist ein aus meiner Sicht journalistisch hervorragend recherchierter und sehr gut hörbarer Radiobeitrag für das Morgenecho am 20.02.2019 – hier abrufbar als MP3 statt wie sonst als PDF.
Die Erteilung einer Baugenehmigung ist ein komplexer Vorgang, zumal das Bauamt neben dem Planungsrecht und Bauordnungsrecht sowie Umweltrecht und verwandten Rechtsgebieten insbesondere die Belange der Nachbarn im Auge behalten muss. Dem Bauherrn ist mit einer erfolgreich anfechtbaren Baugenehmigung nicht geholfen.
Es kommt zwar selten vor, aber mitunter übt eine Gemeinde nach Vorlage des notariellen Kaufvertrags doch mal ein gegebenes kommunales Vorkaufsrecht aus und erteilt kein Negativattest, also keine Bescheinigung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts. Die Gemeinde tritt dann an die Stelle des Käufers.