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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. phil. Dipl. iur. Andreas NeumannRechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. phil. Dipl. iur. Andreas Neumann
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Erhaltungsrücklage beim Immobilienkauf – Ende der Berücksichtigung bei der Grunderwerbsteuer

Erhaltungsrücklage beim Immobilienkauf – Ende der Berücksichtigung bei der Grunderwerbsteuer

10. April 2021

In wenigen Fällen haben Käuferinnen und Käufer einer Wohnung oder eines Ladens oder einer Garage ein echtes Interesse an der Aufnahme des aktuellen Stands der Erhaltungsrücklage in den notariellen Kaufvertrag. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn aufwändige Renovierungen oder Modernisierungen anstehen, die bereits beschlossen oder zumindest absehbar sind. Solche werden beim Kaufentschluss und bei der Frage der Finanzierung regelmäßig berücksichtigt. Die Erhaltungsrücklage wurde früher vom Gesetz richtiger Instandhaltungsrückstellung genannt und ist gemeinhin als Instandhaltungsrücklage bekannt.

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Rechtssicherheit gegenüber gemeindlichen Vorkaufsrechten beim Immobilienkauf

Rechtssicherheit gegenüber gemeindlichen Vorkaufsrechten beim Immobilienkauf

28. September 2018

Es kommt zwar selten vor, aber mitunter übt eine Gemeinde nach Vorlage des notariellen Kaufvertrags doch mal ein gegebenes kommunales Vorkaufsrecht aus und erteilt kein Negativattest, also keine Bescheinigung über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts. Die Gemeinde tritt dann an die Stelle des Käufers.

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  • Artikel als PDF: https://immoanwalt.nrw/images/blog/Rechtssicherheit-beim-kommunalen-Vorkaufsrecht.pdf
  • Verweise und Links: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__465.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__28.html
Miteinander statt gegeneinander – Tagung über den Konflikt am Bau

Miteinander statt gegeneinander – Tagung über den Konflikt am Bau

02. März 2020

Anlässlich der Einweihung meiner neuen Kanzlei am 20.2.20 fand an meinem Standort eine interdisziplinäre Tagung über die Konfliktlösung und Konfliktvermeidung im Baurecht mit Spitzen-Referentinnen und Referenten und Gästen aus ganz Deutschland statt.

Die Tagung wurde durch Albrecht Merkle (Stuttgart/Hannover) eröffnet. Merkle spannte in seinem ebenso informativen wie aktivierenden Vortrag einen großen Bogen, ausgehend von der Feststellung der steigenden Komplexität des Bauens bis hin zur Konfliktlösung aus der Makro-Perspektive.

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  • Mehr zum Thema: https://immoanwalt.nrw/blog/konflikte-am-bau/
  • https://immoanwalt.nrw/blog/schlagloecher-des-baurechts/
Mängelanzeige hemmt Verjährung nicht

Mängelanzeige hemmt Verjährung nicht

02. April 2018

Viele sind der Auffassung, die bloße Anzeige eines Baumangels beim Bauunternehmer hemme den Ablauf der Verjährung bezüglich der Mängelrechte. Das trifft nicht zu. Die bloße Mängelanzeige des Bauherrn hemmt den weiteren Ablauf der Verjährungsfristen nicht. Hat der Bauherr also in unverjährter Zeit einen oder mehrere Mängel dem Bauunternehmer lediglich angezeigt, so ist er mitnichten auf der sicheren Seite.

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  • Verweise und Links: https://dejure.org/2006,232
Verzögerung bei Baugenehmigung

Verzögerung bei Baugenehmigung

20. Februar 2020

Kürzlich hatte ich Besuch der wunderbaren Nicole Albers vom WDR. Wir sprachen etwa eine Stunde über Hintergründe und Folgen langer Wartezeiten beim Bauamt. Herausgekommen ist ein aus meiner Sicht journalistisch hervorragend recherchierter und sehr gut hörbarer Radiobeitrag für das Morgenecho am 20.02.2019 – hier abrufbar als MP3 statt wie sonst als PDF.

Die Erteilung einer Baugenehmigung ist ein komplexer Vorgang, zumal das Bauamt neben dem Planungsrecht und Bauordnungsrecht sowie Umweltrecht und verwandten Rechtsgebieten insbesondere die Belange der Nachbarn im Auge behalten muss. Dem Bauherrn ist mit einer erfolgreich anfechtbaren Baugenehmigung nicht geholfen.

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  • Artikel als PDF: https://immoanwalt.nrw/images/blog/langewartezeitenbeibauaemtern_wdr5.mp3
Vortrag zum neuen Bauvertragsrecht

Vortrag zum neuen Bauvertragsrecht

19. März 2018

Das kurz so genannte Gesetz zur Reform des zivilen Bauvertragsrechts gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen worden sind oder geschlossen werden. Diese Reform stellt die umfangreichste Reform im Privatrecht seit der Schuldrechtsmodernisierung zum 01.01.2002 dar. Dadurch sind zahlreiche neue Regelungen zum Bauvertrag ins BGB, EGBGB und GVG aufgenommen worden u.a. die neuen §§ 650a-650v BGB n.F. Die juristischen Verlage dürften sich darüber gefreut haben, zumal die Reform auch eine Sintflut an neuen Fachpublikationen ausgelöst hat. Gefühlt jeden Tag erscheint ein neues Buch, ein neuer Kommentar oder ein neuer Aufsatz zum neuen Bauvertragsrecht. Ich durfte bei der Bauen & Wohnen in Münster in der Expertenlounge hierzu vortragen.

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  • Artikel als PDF: https://immoanwalt.nrw/images/blog/Neues-Bauvertragsrecht.pdf
  • Verweise und Links: https://www.123recht.net/Abnahme-Aufforderung-zur-Herbeifuehrung-der-Abnahmefiktion-__a158618.html
  • https://www.bauprofessor.de/News/386b4ec9-e300-4ba4-a46c-ad7e8d4ffb40
  • Mehr zum Thema: https://immoanwalt.nrw/blog/schlagloecher-des-baurechts/

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