In der anwaltlichen Praxis begegnet man immer wieder Situationen, in denen vermeintliche „kollegiale Gepflogenheiten“ eingefordert werden. Kürzlich erhielt ich einen Anruf einer großen Kanzlei, die nach fristwahrender Berufungseinlegung darum bat, dass ich mich vorerst nicht beim Oberlandesgericht bestelle. Begründung: Man wisse noch nicht, ob der eigene Mandant den Kostenvorschuss zahlen werde, und wolle „unnötige Kosten“ vermeiden. Das Ganze sei „gute lokale Praxis“ und man erwarte „Kollegialität“. Solche Bitten klingen auf den ersten Blick harmlos – tatsächlich sind sie es nicht.

 

Berufsrechtlich ist die Sache klar

Ein Anwalt ist verpflichtet, die Interessen seines eigenen Mandanten unverzüglich und vollständig wahrzunehmen. Dazu gehört auch die sofortige Bestellung im Berufungsverfahren, sobald die Gegenseite Berufung eingelegt hat. Jegliche Verzögerung würde nicht nur die Verfahrenssicherheit beeinträchtigen, sondern auch die Kostenverteilung zulasten des eigenen Mandanten verschieben. „Kollegialität“ darf niemals dazu führen, dass ein Anwalt seine Pflichten verletzt.

 

Warum solche Anrufe problematisch sind

Wenn eine Kanzlei versucht, durch informelle Absprachen die Kostenlast zu steuern, ist das nicht nur unprofessionell – es kann den eigenen Mandanten finanziell schädigen. Die Berufung ist eingelegt, das Verfahren ist anhängig, und die anwaltliche Vertretung muss entsprechend erfolgen. Die Bitte, „stillzuhalten“, ist daher nicht Ausdruck von Kollegialität, sondern ein Versuch, die eigenen Kosten zu reduzieren – auf Kosten der Gegenseite.

 

Blick hinter die Kulissen

Große regionale Kanzleien berufen sich gelegentlich auf angebliche „lokale Praxis“ oder „eingespielte Netzwerke“. Solche Aussagen sollen Autorität vermitteln, sind aber rechtlich bedeutungslos. Die anwaltliche Berufsausübung richtet sich nach Gesetz und Berufsordnung – nicht nach informellen Machtstrukturen. Vertieft dazu mein Artikel über die Kardinalpflichten bzw. Todsünden eines Rechtsanwalts unter Der Rechtsanwalt und seine Kardinalpflichten

 

Fazit

Kollegialität ist wichtig. Aber sie endet dort, wo die Interessen des eigenen Mandanten beginnen.  Wer als Anwalt arbeitet, muss klar zwischen professioneller Zusammenarbeit und unzulässiger Einflussnahme unterscheiden.  

In diesem Fall war die richtige Antwort eindeutig: Pflicht vor Praxis.