Masken sind ungeeignet und schaden

Weder OP-Masken noch FFP2-Masken sind zur Abwehr von Viren jeglicher Art geeignet oder zugelassen. So stand es bis Mai 2020 auch auf den Packungsbeilagen, “nicht gegen Radioaktivität, Gase oder Viren” – worauf mich unsere Handwerker-Mandanten aufmerksam gemacht haben. Videos von Drosten, Wieler und Schade untermauerten diesen Befund.

Dennoch fühlen sich die deutschen Gerichte ganz überwiegend bis zum heutigen Tage einem ungeschriebenen Einfügungsgebot verpflichtet. Um die weitere richterliche Laufbahn nicht zu gefährden, beziehen sich die meisten Richterinnen und Richter auf Präzedenzfälle aus den Datenbanken, anstatt sich gewissenhaft mit dem jeweiligen Einzelfall zu beschäftigen. Sie wollen nicht auffallen, sondern übernehmen Textbausteine aus Entscheidungen zu vergleichbaren Fällen, siehe dazu näher Alexander Christ, Corona-Staat, Mainz (Rubikon) 2022.

Inzwischen steht auf Basis zahlreicher einschlägiger Studien aber zudem auch noch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass die Masken schaden und sogar als Körperverletzung einzustufen sind. Die DGUV Regel 112-190 enthält verbindliche Trage- und Pausenzeiten und fordert eine Eignungsprüfung zum Tragen der fraglichen Masken.

Das Tragen der Masken birgt insbesondere folgende Gesundheitsgefahren:

  1. Masken senken durch den sogenannten „Totraum“ den Sauerstoffgehalt der Einatemluft und erschweren die Atemarbeit erheblich.
  2. Masken erhöhen den Gehalt von Kohlendioxid in der Einatemluft, was zur Müdigkeit und sogar zu Dauerstress führt – der Körper verhindert durch Ausschüttung des Stresshormons Adrenalin die aus der erhöhten Kohlendioxid-Konzentration ansonsten folgende Gefäßweitstellung.
  3. Masken behindern die Ausatmung und insgesamt die Atmung. Die Ausatmung ist aber neben dem Stuhlgang, dem Harn und den Hautausscheidungen (wie Schwitzen oder Talgabsonderungen) einer der vier notwendigen Reinigungsmechanismen des Körpers, um unerwünschte Produkte aus dem Körper zu transportieren.
  4. Masken erhöhen den Kohlendioxid in den oberen Atemwegen, so dass manche Keime – etwa die für die eitrige Angina und bakterielle Lungenentzündung zuständigen Erreger – besser gedeihen.
  5. Masken führen zu teilweise gravierenden Irritationen der darunterliegenden Haut und der Ohren, bis hin zu Exzemen und massivem und schmerzhaftem Ausschlag.
  6. Masken haben oft schon vor Beginn der Tragezeit Keime und führen in jedem Falle zur erhöhten Keimbelastung ihrer Trägerinnen und Träger. Dies gilt in Sonderheit für durch längeres Tragen oder Berührungen feuchtgewordene und kontaminierte Masken.
  7. Masken führen sogar zu einem erhöhtem Infektionsrisiko. Der international renommierte Forscher Zacharias Foegen wies nach: Masken führen zur erhöhten Virenbelastung ihrer Trägerinnen und Träger. Denn erwärmte Luft kann mehr Feuchtigkeit und dadurch auch mehr Viren aufnehmen, die eben nicht so leicht abgeatmet, im Gegenteil sogar zum Teil rückeingeatmet werden. Weil die Atmung kaum lückenlos durch die Masken hindurch erfolgt, auch nicht bei vorbildlichen Maskenträgern, kommt es überdies zum Düsen-Effekt nach den Seiten und nach oben und unten hin. Warum sonst beschlagen die Brillen der Brillenträgerinnen und Brillenträger? Masken führen daher (und aufgrund der Schein-Sicherheit) sogar zur vermehrten Ansteckung, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei der Fahrschule.
  8. Masken führen bei manchen Personen auch zu erheblichen psychischen Belastungen.
  9. Masken behindern erheblich die kindliche – insbesondere frühkindliche – Entwicklung, siehe dazu auch das Buch von Hockertz „Generation Maske“. Gestik und Mimik werden nicht mehr verstanden, die Autismus-Rate erhöht sich. Ferner wurde bereits die Beeinträchtigung des Spracherwerbs von Kleinkindern durch das Maskentragen der Bezugspersonen eindeutig nachgewiesen.
  10. Masken führen aber auch zur Einatmung von abgelösten Mikroplastik-Fasern und dadurch zu Fremdkörper-Granulomen in der Lunge, die bereits in Obduktionen nachgewiesen werden konnten. Baurechtler wie ich fühlen sich erinnert an den Asbest-Skandal.
  11. Masken enthalten überdies auch weitere krebserregende Schadstoffe; insbesondere die billigen Import-Produkte aus Asien (es gibt ja kaum noch etwas anderes) enthalten Formaldehyd- und Titandioxid-Anteile.
  12. Das freie Atmen ohne Maske ist ein lebenswichtiges Training für das Immunsystem.
  13. Viele weitere negative Auswirkungen des Maskentragens – insbesondere auch die familiären und gesellschaftlichen Folgen – sind heute noch nicht absehbar.

 

Als Arzt ist man dem hippokratischen Eid bzw. Genfer Gelöbnis verpflichtet, dessen primäres Anliegen das schon in der Antike – wohl schon im Alten Ägypten und bei den Keilschriftvölkern – verbindliche Primum nil nocere ist. Wenn eine Patientin oder ein Patient über Beschwerden aufgrund des Tragens einer Maske klagt, darf sich die aufgesuchte Praxis der Therapie “Maskenbefreiung” nicht per se verwehren, schon gar nicht aus Angst vor staatlichen Repressalien.

Die Auseinandersetzung mit den Gesundheitsgefahren durch das Tragen von Masken in der Corona-Rechtsprechung erschöpfen sich zumeist in einer Bezugnahme auf OVG Münster vom 9.3.2021 – 13 B 266/21.NE und vom 6.5.2021 – 13 B 619/21.NE sowie auf einige kursorische Bemerkungen zu den gutachtlichen Stellungnahmen im Beschluss des AG Weimar vom 8.4.2021 – 9 F 148/21. Die Einschätzung eines Oberverwaltungsgerichts – zumal in einem summarischen Eilverfahren, das ohne Beweisaufnahme stattfindet – kann aber schon von der Struktur des Verfahrens her eine Beweiserhebung in einer gerichtlichen Hauptverhandlung, in der es um die Feststellung bußgeld- oder strafwürdigen Unrechts geht, nicht überflüssig machen.

Es ist vielmehr in jeder Verfahrensart und zu jedem Zeitpunkt erneut die Aufgabe der Gerichte, die Exekutive zu kontrollieren, Art. 19 Abs. 4 GG. Das jeweilige Gericht kann auch Gesetze, die sich erst zum Zeitpunkt der weiteren Entscheidung als Unrecht erweisen, kontrollieren lassen, ist dazu sogar verpflichtet, Art. 100 GG. Wenn Richterinnen und Richter schon einräumen, dass aufgrund der pandemischen Lage doch einiges im Fluss sei, so kann nicht ein inzwischen evident ungerechtes Gesetz weiterhin Anwendung finden, sondern muss sich irgendwann auch mal ein Gericht finden, dass insoweit einen Schluss-Strich zieht.

 

Auswahl an Quellen:

  1. Meta-Studie von Dipl.-Ing. Helmut Traindl „Zusammenfassendes Gutachten zur Unwirksamkeit von Masken als Virenschutz und gesundheitsschädigende Auswirkungen“, abrufbar u.a. unter https://www.maskenfrei.express/bilder/Gutachten_Unwirksamer_Virenschutz_und_Gesundheitsschädigung_durch.pdf
  2. Prof. Dr. med. Arne Burkhardt, „Pathologie des Maskentragens“, abrufbar u.a. unter https://docplayer.org/205333256-Pathologie-des-maskentragens.html
  3. Übersicht des Facharztes DDr. Christian Fiala (MD/PhD), Maske: Schutz oder Selbstgefährdung? Abrufbar u.a. über die Seite der Initiative für Evidenzbasierte Corona Information, www.initiative-corona.info
  4. Meta-Studie von Kisielinski et al., Is a Mask That Covers the Mouth and Nose Free from Undesirable Side Effects in Everyday Use and Free of Potential Hazards? International Journal of Environmental Research and Public Health 2021, 18, 4344, abrufbar u.a. unter https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344
  5. Studie von Verleysen et al., Titanium dioxide particles frequently present in face masks intended for general use require regulatory control, Scientific Reports 2022, 12, 2529, abrufbar unter https://doi.org/10.1038/s41598-022-06605-w
  6. Sullivan et al., An investigation into the leaching of micro and nano particles and chemical pollutants from disposable face masks – linked to the COVID-19 pandemic, in: Water Research 196 (2021) 117038, abrufbar u.a. unter https://doi.org/10.1016/j.watres.2021.117033
  7. De la Torre et al., Investigating the current status of COVID.19 related plastics and their potential impact on human health, in: Current Opinion in Toxicology 2021:27-53, abrufbar u.a. unter https://doi.org/10.1016/j.cotox.2021.08.002