Immer fair,
freundlich und
kompetent

Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann berät Sie mit großer Kompetenz in allen Fragestellungen aus dem Baurecht und Immobilienrecht.

Bereits sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Braunschweig umfasste Stationen in einer Baukammer des Landgerichts Braunschweig sowie in einer Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei in Göttingen. Anfang 2012 übernahm er in einem Notariat in Erlangen ein grundstücks- und immobilienrechtliches Referat mit Schwerpunkt im Bauträgerrecht.

Über mich

Bis Ende 2013 war ich Justiziar in einem bayerischen Notariat und bereitete zahlreiche notarielle Urkunden vor, schwerpunktmäßig im Immobilienrecht und Bauträgerrecht, aber auch im Familien- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht.

Seit Anfang 2014 bin ich in Münster Rechtsanwalt und spezialisiere mich ausschließlich auf das Baurecht und Immobilienrecht.

Meine Kanzlei befindet sich An der alten Ziegelei 5 in 48157 Münster Nähe Hornbach, mit der Buslinie 4 gut erreichbar – Haltestelle direkt vor dem Gebäude.

 

Referenzen

Ich berate und vertrete Handwerker, Bauunternehmen, Bauträger und gewerbliche Bauherr*innen ebenso wie (werdende) Immobilieneigentümer*innen. Nachfolgend einige Beispiele aus meiner baurechtlichen und immobilienrechtlichen Beratung und Vertretung der letzten Jahre:

  • Begleitung und Vertretung beim Erwerb einer Luxuswohnung
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen – insbesondere auch Nachtragsansprüchen – von Handwerksunternehmen
  • Vorgehen gegenüber Bauträgern in Münster, Köln und Berlin wegen gravierender Mängel und wegen ungerechtfertigter Rechnungskürzung gegenüber den Subunternehmen
  • Drittanfechtungsklagen gegen Baugenehmigung des Nachbarn im Außenbereich (Münsterland) und in Münster
  • Bundesweit zahlreiche Prüfungen notarieller Kaufvertragsentwürfe und Begleitung des Immobilienerwerbs
  • seit 2022 auch Mandate aus dem Gebiet des Corona-Rechts

Blog

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Streitverkündung bei allen Spritzfolge-Klagen notwendig

Wenn der Streit gegen Goliath ungünstig ausgeht, können "die Kleinen" - also die konkreten Spritz-Täterinnen und Spritz-Täter und dann auch die Politikerinnen und Politiker - ohne eine Streitverkündung erfolgreich damit argumentieren, dass der Erstprozess gegen Goliath fehlerhaft geführt worden sei. Ohne Streitverkündung ist die Aussicht auf Erfolg in einem Anschlussprozess gegen Spritztäterinnen und Spritztäter oder eben die mitverantwortlichen Politikerinnen und Politiker somit aussichtslos.

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Masken sind ungeeignet und schaden

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Schlaglöcher des Baurechts

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Neuzugang im Werkzeugkasten der Konfliktvorsorge für mehr Baufreude

Die Baufreude kann durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung erheblich erhöht werden. Im Repertoire von Baujurist:innen sollte die Neumannsche Belohnungsformel nicht mehr fehlen.

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Erhaltungsrücklage beim Immobilienkauf – Ende der Berücksichtigung bei der Grunderwerbsteuer

Die anteilige Erhaltungsrücklage - früher Instandhaltungsrückstellung und bekannt als Instandhaltungsrücklage - reduziert die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr. Sie sollte nur noch dann mit beurkundet werden, wenn die Beteiligten dies ausdrücklich als Beschaffenheitsvereinbarung wünschen. Über die Risiken und möglichen Folgen ist aufzuklären.

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Miteinander statt gegeneinander – Tagung über den Konflikt am Bau

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